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Behandlungsspektrum

Der Rehabilitationsauftrag besteht darin, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen bzw. dem Verlust der Erwerbsfähigkeit vorzubeugen. Diese Aufgabe erfüllen wir durch die verschiedenen Zielsetzungen der Therapie. Übergeordnetes Ziel der Therapie ist es, die eigenen Möglichkeiten der Patienten zu fördern, mit ihren körperlichen, seelischen und sozialen Problemen besser umgehen zu können.


Die Behandlungsziele legen wir für jeden Patienten individuell fest (sogenannte Indikationsstellung). Die Ziele werden während der Behandlung immer wieder überprüft und gegebenenfalls verändert. In Absprache mit dem Patienten erarbeiten wir die Behandlungsziele und erstellen einen individuellen Behandlungsplan. Darin legen wir die zur Erreichung der Behandlungsziele notwendigen Behandlungsmaßnahmen sowie die Dauer der Behandlung fest. Entsprechend der Konzeption der jeweiligen Abteilung und unserem Therapieverständnis bieten wir Maßnahmen an, die weitestgehend dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe folgen.


Behandlungsdauer

Kriterien für die Festlegung der Behandlungsdauer sind, ausgehend von einer ausführlichen Diagnostik:

  • die Behandlungsziele und die Dauer der daraus abgeleiteten Behandlungsmaßnahmen;
  • der Behandlungsfortschritt und
  • die Möglichkeit der ambulanten Weiterbehandlung.

Damit ergibt sich eine individuell unterschiedlich lange Behandlungsdauer zwischen sechs Wochen für Festigungsbehandlung, vier bis acht Wochen für psychosomatische Behandlung und 16 Wochen für Erstbehandlung sowie „Doppeldiagnose"-Patienten.

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